BATTERIEVERORDNUNG

Das BattG, welches am 01.12.2009 in Kraft tritt, ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren. Kernstück der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG). Es schreibt u.a. verbindliche Rücknahmequoten und Grenzwerte für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber vor und verpflichtet die am deutschen Markt tätigen Hersteller und Importeure, sich gegenüber einem nationalen Herstellerregister anzuzeigen, damit sie weiterhin Batterien und Akkumulatoren in Verkehr bringen dürfen. Die jeweils aktuelle Fassung des Batteriegesetz können Sie hier nachlesen.


ROHS RICHTLINIE

Die RoHS-Richtlinie (Restriction of certain Hazardous Substances) der Europäischen Union regelt die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe. Sie verbietet seit dem Juli 2006 die Verwendung dieser Stoffe, in elektrischen und elektronischen Geräten. In Europa werden mehr als 90% der elektrischen und elektronischen Altgeräte auf Deponien verbracht - insgesamt etwa sechs Mio. Tonnen Abfall jährlich. Die daraus resultierenden Emissionen verunreinigen die Luft und das Grundwasser und sind somit eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt.

In der RoHS-Richtline sind Grenzwerte für die Verwendung gefährlicher Stoffe festgelegt:

Schadstoff Symbol Grenzwert
Blei Pb 0,10%
Cadmium Cd 0,01%
Quecksilber Hg 0,10%
Sechswertiges Chrom Cr Vl 0,10%
Organische Flammschutzmittel   0,10%
Polybromiertes Biphenyl PBB 0,10%
Polybromiertes Diphenylether PBDE 0,10%

INFORMATIONEN ZUR REACH-VERORDNUNG

REACH, steht für Bewertung und Zulassung von Chemikalien in Europa. Diese neue EG Verordnung Nr. 1907/2006, zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten.


UN TRANSPORTVORSCHRIFTEN FÜR LITHIUM BATTERIEN

Alle Lithiumbatterien werden seit 1.1.2009 als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft!

Der Begriff Lithiumbatterien schließt alle Zellen und Batterien ein, die Lithium in irgendeiner Form enthalten, einschließlich Lithium-Primär-, Lithium-Polymer- und Lithium-Ionen-Zellen und Batterien.

Für den Transport wird zwischen Lithium-IONEN-Batterien/Zellen bzw. Lithium-METALL-Batterien/Zellen differenziert und es ist erforderlich zu unterscheiden, in welcher Art und Weise die jeweilige Batterie verpackt wurde.

Die bisherigen Vorschriften befassen sich nur mit dem Transport von in Geräten eingebauten Batterien oder neuen oder funktionstüchtigen Batterien. Der Transport einer defekten Batterie ist nur mit einer nationalen Einzelausnahmegenehmigung möglich, da die zurzeit geltenden Vorschriften des ADR einen Transport nicht zulassen. Mit Inkraftsetzung des ADR zum 01.01.2013 wird durch die Sondervorschrift 661 dies geändert. In der Sondervorschrift wird zum einen definiert was eine beschädigte Batterie ist, und zum anderen die Bedingungen für die Beförderung dieser defekten Lithiumbatterie festgelegt. Damit ist eine Einzelausnahmegenehmigung nicht mehr notwendig. Um von dieser Möglichkeit jetzt schon Gebrauch machen zu können, hat Deutschland die Multilaterale Vereinbarung M 252 vorgelegt. Diese wurde nunmehr von Frankreich gegengezeichnet und die Regelung  der Sondervorschrift 661 ist somit ab sofort anwendbar.


WEEE RICHTLINIE

Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) ist die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.


UL - UNDERWRITERS LABORATORIES

UL ist ein weltweit tätiges, unabhängiges Unternehmen der Sicherheitswissenschaften, das auf die folgenden fünf strategischen Kernbereiche spezialisiert ist: Product Safety, Environment, Life & Health, Knowledge Services und Verification Services.

UL 1642 Standard for Safety for Lithium Batteries,
UL 2054 Standard for Houshold and Commercial Batteries


GPSR Richtlinie und TSR (UN38.3) Dokumente

Die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit 2023/988 zielt darauf ab, sicherzustellen, dass nur sichere Produkte innerhalb der EU vermarktet werden. Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und des wachsenden Onlinehandels wurden im Vergleich zur vorherigen Richtlinie 2001/95/EG zusätzliche Anforderungen in die neue Verordnung aufgenommen.

Diese zusätzlichen Anforderungen sollen den aktuellen Herausforderungen und Risiken im Zusammenhang mit digitalen Produkten und dem Onlinehandel gerecht werden. Dazu gehören unter anderem:

  1. Stärkere Kontrolle und Überwachung von Produkten, die über Onlineplattformen vertrieben werden, um sicherzustellen, dass sie den EU-Vorschriften entsprechen.

  2. Maßnahmen zur Bekämpfung gefälschter oder unsicherer Produkte, insbesondere im Bereich der digitalen Produkte wie Software, Apps und Internet-of-Things (IoT)-Geräte.

  3. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, um den Informationsaustausch über unsichere Produkte zu erleichtern und effektive Maßnahmen zur Produktsicherheit zu fördern.

Durch diese neuen Anforderungen soll die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet und das Vertrauen in den digitalen Markt gestärkt werden. Die Verordnung stellt sicher, dass die Produkte, die in der EU verkauft werden, den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und somit das Risiko von Verletzungen oder Schäden minimiert wird.


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